NATO Vertrag
zum Nordatlantik-Vertrag:
Wie bereits in der historischen Vergangenheit bewiesen, treten die USA gerne mit einer Lüge in den Krieg ein. Bezogen auf den NATO Vertrag bedeutet dies, dass der von ihnen angezettelte Krieg gegen den Irak ebenso eine solche Lüge war.
Zum Einen behauptete der damalige Präsident der USA der Irak besäße entsprechende Atomwaffen, was sich hinterher als glatte Lüge herausstellte, weil selbst nach intensivstem Suchen Nicht gefunden werden konnte.
Zum Zweiten begeht die USA eine Rechtsbeugung um in den Krieg gegen den Irak zu ziehen. So verbrecherisch der Anschlag vom 11. September war, er liefert keinen Grund den Bündnisfall im Sinne von Art. 5 des Vertrages auszurufen. Als Angriffsdefinition gem. Art 6 gilt jeder bewaffnete Angriff gegen einen der Vertragsstaaten.
Einen bewaffneten Angriff aber können nur Staaten gegen Staaten ausführen, und dies mit militärischen Mitteln. Das Attentat gegen das WTC aber war ein rein terroristischer Akt.
Stationierungsvertrag
Dieser Vertrag bestimmt in Art. 3, wann dieser Vertrag außer Kraft tritt.
(1) Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, daß die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt.
(2) Die Unterzeichnerstaaten werden die Bestimmungen dieses Vertrages zur gleichen Zeit und gemäß den gleichen Bedingungen, wie sie in Art. 10 des Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vorgesehen sind, überprüfen.
Anmerkung
Nachdem dieser Vertrag über die stationierung von ... nach wie vor seine Gültigkeit hat, kann man nur zu folgendem Schluß kommen: Es hat mit Abschluss des Zwei-Plus-Vier-Vertrages wohl keine Überprüfung gem. Abs. 2 dieser Bestimmungen gegeben, und der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist kein Friedensvertrag.
Die angebliche volle Souveränität der Bundesrepublik ist eine glatte Lüge!
Das NTS
Gemäß Artikel XIX (Anm.: 19) des NATO-Truppenstatutes kann jede Partei nach Ablauf einer Frist von vier Jahren aus diesem Vertrag wieder aussteigen. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt aber eine besondere Regelung, welche im Unterzeichnungsprotokoll zum Artikel XIX festgelegt worden ist.
"Die Bundesregierung erkennt an, daß es unerwünscht wäre, die Rechtsstellung der Truppen ungeregelt zu lassen. Sie übt infolgedessen das ihr nach Art. XIX zustehende Kündigungsrecht nur aus dringenden Gründen und nur nach Konsultation der Regierungen der Entsendestaaten aus."
Sieht so die volle Souveränität eines Staates wie der Bundesrepublik Deutschland aus?? Sind wir wirklich auf gleicher Augenhöhe wie die Besatzungsstaaten? Dies ist wohl anzuzweifeln, weil auch dieser Vertrag und das Unterzeichnungsprotokoll nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Auch der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ändert daran nichts.