Verwaltungsvereinbarung

Es wird dringend empfohlen die Verwaltungsvereinbarung [102 KB] mit den US-Streiträften zur Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg zu lesen. Dem Text ist ganz klar und eindeutig zu entnehmen, dass es vertraglich keinerlei weitere Beschränkungen gibt, als die im Artikel 4 in den Absätzen 1 bis 3 genannten. Im Gegenteil, der Absatz 5 lässt in begründeten Einzelfällen Abweichungen hiervon zu. Absatz 6 sagt deutlich aus, dass die nationalen Interessen der US-Streitkräfte über allem stehen.

Dieser Hinweis sei allen Gutgläubigen gegeben, die glauben wollen was gewisse politische Kreise immer wieder betonen, ohne dass es dabei eine rechtliche Grundlage gibt. Dies sind ausschließlich nicht einklagbare Absichtserklärungen, die noch nicht einmal widerrufen werden müssen.

Der völkerrechtswidrige Einmarsch der US-Soldaten im Irak zeigt, was US-Militärs von dem Rechtsgrundsatz "Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden" halten - nämlich NICHTS!

Aus diesem Grund kann es nur eine einzige Lösung für Siegenburg geben:
Der Platz muß aufgelöst werden, sonst werden wir hier nie Ruhe haben!
Die Bundeswehr versteckt sich mit Hilfe des Verteidigungsministeriums
und der Staatsregierung hinter den US-Streitkräften.