Rheinland Pfalz
Im Dezember 2009 [342 KB] wandte sich die BI an den Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses Schreiben, wie auch die Antwort des Ministers vom Januar 2010 [431 KB] können Sie nun nachlesen.
Markt Siegenburg
Den Marktratsbeschluß vom 20. Mai 2010 finden Sie hier [74 KB]
. Gegen diesen Beschluß mußte die BI aus formal-juristischen Gründen beim Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde [780 KB]
gegen den Bürgermeister beantragen. Bitte lesen Sie diesen Brief.
Das Antwortschreiben [974 KB]
aus dem Landratsamt bestätigt die Auffassung der BI, dass hier nicht ordnungsgemäß seitens des Bürgermeisters gehandelt worden ist. Übrigens: Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist zweimal hinter verschlossenen Türen besprochen worden, wir fragen uns WARUM?
Wie Gerichtsverhandlungen sind Marktratssitzungen grundsätzlich ersteinmal öffentlich(siehe Bayerische Gemeindeordnung Auszug). Nur in besondes begründeten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Alles was die BI und die Dienstaufsichtsbeschwerde betrifft hat in öffentlicher Sitzung verhandelt zu werden. Befindlichkeiten einzelner Personen sind keine hinreichende Begründung für eine Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung. Die BI wird bei der Eingabe darauf bestehen, dass dieses Thema ausschließlich in öffentlicher Sitzung behandelt werden muss.
Mit Schreiben vom 25.08.2010 [260 KB]
wurde die BI zur Abgabe eines schriftlichen Antrages durch den Bürgermeister aufgefordert. Dieser Aufforderung wird die BI selbstverständlich nachkommen, aber erst dann, wenn ein paar rechtliche Fragen mit dem Landratsamt haben ageklärt werden können. Dazu zählt u.a. auch die Frage, warum der Marktrat in seiner Sitzung vom 12.08.2010 dieses Thema in "Nichtöffentlicher Sitzung" behandelt hat. Der 1. Vorsitzende war in der öffentlichen Sitzung zugegen, dort ist dieses Thema NICHT behandelt worden.