Motto

Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.

Marcus Tullius Cicero
(106-43), röm. Redner u. Schriftsteller

Abgeordnete sollten gem. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG unabhängig sein, dennoch unterwerfen sie sich oft genug dem unausgesprochenen Fraktionszwang. Die BI Siegenburg ist ausschließlich parteiübergreifend dem Wohl aller Bürgerinnen und Bürger rund um den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg verpflichtet.

Volksparteien

Volksparteien

Wer den Fernsehbericht des Bayerischen Fernsehens "Die Macht des Bürger's - , von vor genau 40 Jahren am 12. Juli 2011 im Sitzungssaal des Rathauses Siegenburg gesehen hat, wird genau zu diesem Entschluss kommen, wie es hier im Buch beschrieben worden ist.

Allein die Einleitung zu diesem Buch ist bezeichnend für die gesamte heutige Politik. Das Inhaltsverzeichnis [1.858 KB] weist eindeutig aus, wohin der heutige Weg der Parteien und Abgeordneten uns bringen wird - immer weiter weg von der demokratie. Einerseits beklagen Parteien und Politiker ein großes Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger an der Politik, andererseits verhalten sie sich aber genau so, dass kein Außenstehender das ganze Geschehen der Pöstchenschiebereien (Klüngeleien/Amigos) mehr überblicken kann. Dies trifft uneingeschränkt auf alle Partien zu. Das Verwerfliche dabei ist, dass es den Parteien nicht um das Wohl der Beölkerung geht, sondern ausschließlich um deren eigenen Machterhalt, ohne Rücksicht auf die wirklichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Dieses Verhalten können wir Dank des Fernsehberichtes, des Buches und der eigenen Erfahrungen nachweisen. Ein lesenswertes Buch, was dem geneigten Leser die Augen öffnen wird. Es bestätigt die berechtigte Abscheu vieler Bürgerinnen und Bürger.

Was Sie schon immer wissen wollten

Es ist der BI ein ganz besonderes Anliegen, dass alle Interessierten hier den Schriftwechsel nachlesen können, den die BI mit den diversen Ministerien, der Staatskanzlei, Abgeordneten und anderen Behörden führt.

Besonders interessant sind die Antworten aus dem Bundesministerium der Verteidigung und von der Staatsregierung aus München.
Wie bereits in der Petition ausgeführt, kennt man in diesen beiden Institutionen zwar den Art. 48 des Zusatzabkommens, offensichtlich aber nur in der "Kurzfassung" mit den Absätzen 1 bis 4.
Der Absatz 5 wie auch der volle Wortlaut des Artikels scheint den Beamten nicht bekannt zu sein oder aber diese Teile sind im Rahmen der Sparbemühungen diesen bereits zum Opfer gefallen. Der BI liegt noch die ausführliche Version vor, die da heißt: Art. 48 [Überlassung, Nutzung und Rückgabe von Liegenschaften].

Aufgrund der im Mai 2010 geänderten Vertragslage (siehe Verträge), gelten die o.a. Aussagen nur noch bedingt hinsichtlich der angeführten Texte..